Mukallaf: ab wann die Pflichten gelten
Ab der Pubertät gelten die Pflichten. Davor wird herangeführt, nicht verlangt.
Mukallaf ist, wen die religiösen Pflichten treffen. Drei Bedingungen müssen dafür zusammenkommen: Islam, geistige Zurechnungsfähigkeit und Pubertät. Wer eine davon nicht erfüllt, ist nicht zur Rechenschaft gezogen.
Woher das Wort kommt
Mukallaf kommt von taklif, Auferlegung. Es bezeichnet also den, dem etwas auferlegt ist. Der Begriff beschreibt eine Zuständigkeit, keinen Rang: Ein Kind ist nicht weniger Muslim, es ist nur noch nicht zuständig.
Im Alltag
Praktisch heißt das: Ab der Pubertät gelten Gebet, Fasten und die übrigen Pflichten verbindlich. Davor gilt Heranführen. Überliefert ist, Kinder ab sieben Jahren zum Gebet anzuhalten, und die Familien machen es meist so, dass ein Kind zuerst nur ein Gebet am Tag mitbetet, dann mehr.
Beim Fasten geht es ähnlich: halbe Tage, einzelne Tage, das Aufstehen zum Suhur mit der Familie. Ein Kind zum vollen Fasten zu zwingen, bevor es soweit ist, ist nicht die Sunna und geht meistens nach hinten los.
Für Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer Erkrankung, die die Zurechnungsfähigkeit aufhebt, entfallen die Pflichten. Das ist keine Herabsetzung, sondern folgt unmittelbar aus derselben Regel.
Nicht zu verwechseln mit
Der Volljährigkeit nach deutschem Recht. Religionsmündigkeit im islamischen Sinn hängt an der Pubertät, das deutsche Recht kennt eigene Altersgrenzen, unter anderem eine religiöse Mündigkeit mit vierzehn Jahren.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter genau? Es gibt kein festes Alter, weil die Pubertät gemeint ist. Als äußerste Grenze werden häufig fünfzehn Jahre genannt, wenn sich bis dahin keine Anzeichen gezeigt haben.
Zählen die Gebete eines Kindes? Ja. Sie sind gültig und werden belohnt, sie sind nur nicht verpflichtend.
Was gilt bei Demenz? Mit dem Verlust der Zurechnungsfähigkeit entfallen die Pflichten. Angehörige müssen niemanden zum Gebet drängen, der nicht mehr versteht, was geschieht.
Quellen
- „Der Stift ist von dreien gehoben: vom Schlafenden, bis er erwacht, vom Kind, bis es die Pubertät erreicht, und vom Verstandlosen, bis er zu Verstand kommt", überliefert von Ali ibn Abi Talib: Sunan Abi Dawud 4403.
Verwandte Begriffe: Ibadah, Salah, Fard ain und Fard kifaya.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.