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Crowdfunding für andere: Dein Leitfaden zum steuerfreien Weiterleiten der Fördersummen

Hey Community, Wenn du dich entschlossen hast, mit Crowdfunding anderen unter die Arme zu greifen, dann ist es wichtig, dass du weißt, wie du die gesammelten Gelder richtig und steuerfrei weiterleitest. Hier ein kompakte...

Kareem C.
3 Min. Lesezeit
Crowdfunding für andere: Dein Leitfaden zum steuerfreien Weiterleiten der Fördersummen
Crowdfunding und Steuern

Hey Community,

Wenn du dich entschlossen hast, mit Crowdfunding anderen unter die Arme zu greifen, dann ist es wichtig, dass du weißt, wie du die gesammelten Gelder richtig und steuerfrei weiterleitest. Hier ein kompakter Guide, um euch durch diesen Prozess zu führen – aber vergesst nicht, diese Infos sind ein erster Anhaltspunkt und ersetzen keine professionelle Steuerberatung.

Steuerbasics: Wenn du Geld für jemand anderen sammelst, ist das in der Regel keine Sache der Einkommensteuer, sondern eine Schenkung. Entscheidend ist eine einzige Frage: Steht von Anfang an fest und belegbar, dass das Geld nicht dir gehört, sondern der Person, für die du sammelst? Wenn ja, läuft es sauber durch. Wenn nein, kann das Finanzamt zwei Schenkungen sehen, erst an dich und dann von dir weiter. Holt euch trotzdem immer Rat bei einem Steuerberater, um sicherzugehen.

Durchlaufende Posten: Hier wird oft ein Fehler gemacht: Ein durchlaufender Posten entsteht nicht dadurch, dass du ihn so verbuchst. Das Gesetz verlangt, dass du das Geld „im Namen und für Rechnung eines anderen“ einnimmst und weitergibst, beides zusammen. Und Betrag, Verpflichtung und Weiterleitungswille müssen schon feststehen, wenn das Geld bei dir eingeht, nicht erst danach. Läuft die Kampagne in deinem eigenen Namen und du entscheidest hinterher, wohin das Geld geht, ist es kein durchlaufender Posten. Dann hilft auch die Buchung nicht. Passt es dagegen, fallen keine zusätzlichen Steuern wie Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer an.

Transparente Dokumentation: Macht klar, dass die Kampagne für einen Dritten ist, schon in der Projektbeschreibung. Speichert Screenshots eurer Projektseite als Beleg. Für jede Überweisung an den Dritten sollte aus dem Verwendungszweck hervorgehen, dass das Geld für ihn gesammelt wurde, inklusive konkretem Namen und Adresse.

Schenkungsteuer, und die gute Nachricht: Wer nur weiterleitet und dazu verpflichtet ist, gilt steuerlich als Durchgangsperson. Die Schenkung wird dann direkt der Person zugerechnet, für die du gesammelt hast, und bei dir fällt nichts an. Genau dafür ist die Dokumentation da, die oben steht. Und noch etwas: Übersteigt eine einzelne Schenkung den Freibetrag von 20.000 Euro, muss der Empfänger das dem Finanzamt binnen drei Monaten anzeigen.

Was ihr noch wissen müsst:

  • Als Teil der Aktion: Wenn du auch für dich sammelst, musst du deinen Teil versteuern.
  • Als Privatperson für Dritte: Hier gibt’s gute Nachrichten – wenn das Geld nicht als Teil deines Gehalts gesammelt wird, fallen keine Einkommensteuer oder ähnliches an. Dokumentiert alles sorgfältig, besonders wenn ihr Sozialleistungen bezieht.
  • Für Unternehmen: Die gesammelten Gelder beeinflussen euer Betriebsergebnis nicht, wenn sie als durchlaufende Posten verbucht werden. Bilanzierende beachten bitte die Aktivierung und Passivierung, bei einer EÜR bleibt der Posten außen vor.

Abschlussgedanke: Mit der richtigen Planung und Dokumentation könnt ihr sicherstellen, dass eure Crowdfunding-Einnahmen da ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden – ohne steuerliche Überraschungen. Euer Engagement macht einen Unterschied, und mit diesen Tipps hoffentlich ohne unnötigen Papierkram.

Bleibt engagiert und informiert, Community!

Euer Kareem

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die Belege stehen am Ende des Artikels. Religionsrechtliche Aussagen gleichen wir vor der Veröffentlichung gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute ab.

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