Steuern auf Spenden und Schenkungen bei commonsplace: Ein grundlegender Überblick
Steuern über commonsplace
Liebe Community,
Viele von euch haben sich gefragt, ob und wie Steuern auf Gelder anfallen, die über commonsplace gesammelt werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass Zahlungen, die auf dieser Plattform eingehen, in der Regel als Schenkungen angesehen werden, nicht als steuerlich abzugsfähige Spenden.
Bitte beachtet: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Wir teilen hier generelle Informationen, die euch sensibilisieren und dazu anregen sollen, professionellen Rat einzuholen.
Vor dem Start: Es empfiehlt sich dringend, vor Beginn eurer Kampagne einen Steuerberater zu konsultieren. Die steuerliche Situation hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Summe der gesammelten Beträge, eurem Wohnort oder der Rechtsform eurer Organisation und dem Kampagnenzeitraum. Eine fachkundige Beratung kann nicht nur Kosten ersparen, sondern hilft auch, den finanziellen Überblick zu behalten.
Für Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen: Auf commonsplace können Beiträge ohne erwartete Gegenleistung (heißt bei uns Goody) geleistet werden, die als Schenkungen gelten. Jeder einzelne Unterstützer kann dir bis zu 20.000 Euro schenken, ohne dass dafür Schenkungssteuer anfällt. Das bedeutet, bei einem Projekt mit 100 Unterstützern könnte theoretisch ein Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro (20.000 Euro * 100) gesammelt werden, ohne dass Schenkungssteuer für den Empfänger dieser Gelder anfällt. Dieser Freibetrag gilt für jeden Unterstützer individuell über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wichtig dabei: Das gilt nur, solange es wirklich keine Gegenleistung gibt. Sobald ein Goody einen echten Wert hat, ist der Beitrag keine Schenkung mehr, sondern ein Kauf, und dann greifen andere Regeln.
Für gemeinnützige Organisationen: Falls jemand eure Kampagne unterstützt, ohne eine Gegenleistung zu erwarten, und eure Organisation offiziell als gemeinnützig anerkannt ist, könnt ihr in der Regel von steuerfreien Spenden ausgehen. Voraussetzung dafür ist eine offizielle Anerkennung durch das Finanzamt, bei neueren Organisationen der Bescheid nach § 60a AO und später ein gültiger Freistellungsbescheid. Eine finanzielle Unterstützung wird nur dann als Spende gewertet, wenn sie freiwillig und ausschließlich für die im Freistellungsbescheid festgelegten, steuerbegünstigten Zwecke erfolgt.
Steuern auf Dankeschöns: Wichtige Tipps für deine Crowdfunding-Kampagne
Bei der Planung deiner Crowdfunding-Aktion auf commonsplace und dem Angebot von Goodys für deine Unterstützer gibt es einige steuerliche Punkte, die du im Auge behalten solltest:
- Prüfe zuerst, ob Umsatzsteuer dich überhaupt betrifft: Lag dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und bleibt im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, bist du Kleinunternehmer. Dann sind deine Umsätze steuerfrei und du führst keine Umsatzsteuer ab. Für die meisten, die ein paar Goodys anbieten, endet das Thema hier. Alles Folgende gilt nur, wenn du darüber liegst oder freiwillig auf die Regelung verzichtest.
- Verstehe die Umsatzsteuer: Nicht jedes Produkt oder jede Dienstleistung wird gleich besteuert. Zum Beispiel, wenn du für eine Spende von 15 Euro ein T-Shirt als Goody anbietest, beinhaltet dieser Betrag bereits die Umsatzsteuer von 19%. Das heißt, 2,39 Euro davon gehen als Steuer an den Staat (15 Euro mal 19/119). Es gibt jedoch auch Artikel und Services, wie Bücher oder Konzertkarten, die nur mit 7% besteuert werden.
- Internationale Unterstützer: Falls deine Unterstützer aus dem EU-Ausland kommen und selbst Unternehmer sind, kann die Lieferung steuerfrei sein oder die Steuerschuld auf sie übergehen (Reverse Charge). Ein Satz von 0% ist es nicht. Du brauchst dafür ihre gültige USt-IdNr. und einen Nachweis. Bei privaten Unterstützern aus dem EU-Ausland gelten wieder andere Regeln.
- Einfachheit bewahren: Um es dir leichter zu machen, solltest du versuchen, Goodys mit einheitlichen Steuersätzen anzubieten. Wenn du jedoch unterschiedliche Artikel kombinieren möchtest, ist es ratsam, den höheren Steuersatz anzusetzen, um auf der sicheren Seite zu sein.
- Symbolische Gegenleistungen: Für Goodys , die keinen materiellen Wert haben, wie eine Erwähnung im Newsletter oder eine persönliche Danksagung, fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Diese werden als nicht umsatzsteuerbare Zuwendungen betrachtet. Doch Vorsicht, wenn die Gegenleistung einen werblichen Charakter hat, zum Beispiel eine prominente Logo-Platzierung, könnte doch Umsatzsteuer anfallen.
- Deine Rechtsform zählt: Je nachdem, ob du als Einzelunternehmer, Teil einer GbR, einer UG, GmbH oder als gemeinnützige Organisation agierst, unterscheiden sich die steuerlichen Pflichten. Während zum Beispiel Einzelunternehmer Beiträge versteuern müssen, die betrieblich veranlasst sind, bleibt eine echte private Schenkung außen vor. Gemeinnützige Organisationen können in bestimmten Bereichen steuerbefreit sein.
- Steuern mitdenken: Bei der Kalkulation deiner Goodys solltest du die Steuern schon im Voraus einplanen. Das beeinflusst sowohl die Preisgestaltung als auch das finanzielle Ziel deiner Kampagne. Auch der Zeitpunkt der Geldauszahlung spielt für die Steuerberechnung eine Rolle.
Diese Hinweise sollen dir helfen, deine Crowdfunding-Kampagne steuerlich richtig zu planen. Denk daran, dass diese Informationen einen ersten Überblick bieten und keine individuelle Beratung ersetzen. Für eine genaue Einschätzung empfiehlt es sich, einen Fachexperten zu konsultieren.
Wir hoffen, dieser Beitrag gibt euch einen ersten Überblick über die steuerlichen Aspekte beim Sammeln von Geldern über commonsplace. Denkt daran, dass die Steuern in der Verantwortung von Euch liegen und nicht in der von commonsplace. Eure Projekte sind uns wichtig, und wir möchten, dass ihr euch voll und ganz auf eure wertvolle Arbeit konzentrieren könnt, ohne euch über mögliche steuerliche Komplikationen Sorgen machen zu müssen.
Mit informierten Grüßen,
Kareem
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die Belege stehen am Ende des Artikels. Religionsrechtliche Aussagen gleichen wir vor der Veröffentlichung gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute ab.