commonsplace BLOG

Waqf: Wie eine islamische Stiftung ein halbes Land trug

Bis zur Hälfte des landwirtschaftlich genutzten Bodens im vorkolonialen Algerien war als Waqf gebunden. Wie diese Stiftungen funktionierten, wie Frankreich sie beseitigte und was heute daraus wird.

M. Samy Adamou
Waqf in Algier: die Große Moschee Djamaa El Kebir und die Neue Moschee
Djamaa El Kebir und Djamaa El Djedid in Algier. Beide Moscheen waren als Waqf gebunden. Foto: Habib kaki, CC0.

Am 22. Juni 1866 ging al-Hadsch Abd ar-Rahman Ibn Ali al-Qinai in Algier zum Richter. Zweimal verheiratet, zweimal geschieden, keine Kinder mehr am Leben. Sein Vermögen, über 611.000 Francs, band er unwiderruflich fest. Der Ertrag sollte an „die Armen unter den Muslimen in Algier gehen, die wegen Krankheit, Blindheit, dem Verlust eines Gliedes oder wegen ihres Alters nicht mehr verdienen können".

Was er festband, steht in der Akte: die Mieten aus 27 Wohnhäusern, dazu Läden und ein öffentliches Hammam in Algier, 38 Hektar Ackerland in Birkhadem, Blida, El-Biar und Kouba, außerdem Bücher, Perlen und Edelsteine.

Diese Urkunde war ein Waqf, eine islamische Stiftung nach religiösem Recht. Sieben Jahre später zählte sie nichts mehr. Am 26. Juli 1873 schaffte Frankreich mit dem Gesetz Warnier das islamische Eigentumsrecht in Algerien ab. Al-Qinais Stiftung existierte rechtlich nicht länger, sein Vermögen ging an ein französisch geleitetes Wohlfahrtsbüro. Die Armen bekamen weiter Hilfe, im ersten Jahr behandelte man dort 2.343 Kranke und unterstützte 1.268 Familien. Aber der Direktor war Franzose, das Verwaltungspersonal auch, der Arzt ebenfalls. Bezahlt aus dem Geld eines algerischen Muslims, der etwas anderes gewollt hatte.

Die Geschichte dieser einen Urkunde erzählt in klein, was mit einem ganzen System passiert ist.

Was ein Waqf ist

Ein Waqf, im Plural awqaf, im Maghreb Habous genannt, ist eine islamische Stiftung nach religiösem Recht. Im Deutschen sagt man auch fromme Stiftung. Der Name geht auf das Verb waqafa zurück, anhalten, der Maghreb-Name Habous auf habasa, festbinden. Beide beschreiben dasselbe: Jemand nimmt Besitz aus dem normalen Rechtsverkehr heraus. Verkaufen, vererben, verschenken geht nicht mehr. Nur die Erträge fließen, dauerhaft, an den Zweck, den der Stifter bestimmt hat.

Der maßgebliche Beleg stammt aus dem 7. Jahrhundert. Umar ibn al-Chattab erhielt Land in Chaibar und fragte den Propheten, was er damit tun solle. Die überlieferte Antwort, festgehalten bei Buchari und Muslim, lautet sinngemäß: habs al-asl wa tasbil ath-thamara, halte den Grundbesitz fest und lass die Früchte fließen. In diesem einen Satz steckt das ganze Prinzip. Ein weiteres frühes Beispiel ist der Brunnen Bir Ruma, den Uthman ibn Affan kaufte und der Gemeinschaft öffnete.

Drei Dinge machen eine solche Stiftung aus: ein erlaubter Zweck, die Erklärung, dass sie für immer gelten soll, und ein Verwalter, der sie führt. Registriert wurde beim Qadi, dem Richter.

Das islamische Recht kennt mehrere Formen. Der Waqf khairi dient der Allgemeinheit, etwa einer Moschee oder einer Schule. Der Waqf ahli versorgt die eigene Familie über Generationen. Beim Waqf mushtarak läuft beides nebeneinander.

Al-Qinai ließ seine Urkunde bewusst nach hanafitischer Auslegung aufsetzen, obwohl in Nordafrika die malikitische Rechtsschule vorherrschte. Der Grund liegt beim Familien-Waqf: Die hanafitische Lesart erlaubte ihm, zu Lebzeiten einen Teil der Nutzung zu behalten. Muslime im osmanischen Nordafrika suchten dafür gezielt einen hanafitischen Qadi auf. Beim gemeinnützigen Waqf gilt diese größere Freiheit nicht, dort unterscheiden sich die Schulen kaum.

Wie groß dieses System wirklich war

Die Zahl bleibt abstrakt, wenn man nicht kurz innehält. Im vorkolonialen Algerien war bis zur Hälfte des landwirtschaftlich genutzten Bodens als Waqf gebunden. Nicht ein paar Stiftungen für ein paar Moscheen, sondern die Hälfte der bewirtschafteten Fläche.

Die Schätzung stammt vom Rechtshistoriker David S. Powers und wird von der Historikerin Hannah-Louise Clark übernommen. Gemeint ist ausdrücklich der landwirtschaftlich genutzte Boden, nicht die Staatsfläche Algeriens, zu der auch die Sahara gehört. Wie sich diese Hälfte über die Regionen verteilte, lässt sich aus den erhaltenen Registern nicht mehr rekonstruieren.

Die Mieten und Pachterträge daraus bezahlten öffentliche Bäder, Trinkwasserbrunnen, Hospize und Anstalten für Kranke. Vor allem aber trugen sie das gesamte Bildungswesen. Einen staatlich finanzierten Schulapparat gab es nicht, diese Aufgabe erfüllten die Stiftungen.

In Algier standen rund hundert Moscheen, sieben davon groß. Um sie herum lag ein Netz aus Einrichtungen, die alle aus Stiftungserträgen lebten:

  • Kuttab, die Koranschulen für Kinder. Sie waren die verbreitetste Bildungseinrichtung überhaupt, allein in Constantine, Bejaia und Tlemcen zählte man Dutzende.
  • Madrasas für die höhere Ausbildung, darunter die Madrasa der Andalusier und die Qashashiyya-Madrasa in Algier.
  • Zawiyas, in denen Koranrezitation, islamisches Recht, Grammatik und Logik unterrichtet wurden. Sie beherbergten Reisende und speisten Bedürftige. Verbreitet waren sie in Algier, in der Kabylei, in Constantine und Tlemcen.
  • Bibliotheken, deren Bestände ebenfalls gestiftet waren.

Ein Beispiel macht greifbar, wie so etwas aussah. Die Zawiya von Ketchaoua, auch Schule des Schaych al-Balad genannt, gründete 1786 der Kanzleischreiber Muhammad Khoja auf Anordnung von Pascha Muhammad Othman. Zur Anlage gehörten eine Moschee und fünf Wohnhäuser für Studenten. Der Pascha stattete sie mit mehreren Stiftungen aus, aus deren Erträgen der Betrieb lief.

Die Ketchaoua-Moschee in der Kasbah von Algier mit ihren beiden Minaretten und der Freitreppe
Die Ketchaoua-Moschee in der Kasbah von Algier. Die Zawiya, die 1786 zu ihr gehörte, lebte von Stiftungserträgen. Foto: Rachid Hamatou, CC BY-SA 4.0.

In Algier lief die Verwaltung der gemeinnützigen Stiftungen über eine zentrale Einrichtung, den Waqf al-Haramayn, benannt nach Mekka und Medina. Die osmanische Verwaltung führte das Vermögen nicht selbst, sie schuf den Rahmen, in dem es funktionierte.

Das Ergebnis war eine Sozialinfrastruktur, die keinem Staat gehörte und keinem Investor. Sie gehörte dem Zweck. Wer Wasser trank, musste nicht betteln. Wer ein Kind zur Schule schickte, brauchte kein Budget aus einer Hauptstadt.

Historische Postkarte von 1908 mit dem Gebäude der Medersa in Algier
Die Medersa von Algier auf einer Postkarte vom 30. November 1908. Höhere Bildung lief über Stiftungen, nicht über einen Staatshaushalt. Getty Research Institute, keine Nutzungsbeschränkungen.

Wie es zerschlagen wurde

Frankreich landete 1830 bei Algier. Die Abwicklung begann sofort und zog sich über Jahrzehnte, in kleinen Schritten statt in einem Schlag.

DatumMaßnahmeWirkung auf den Waqf
8. September 1830Die Staatsländereien der Beylik und der Besitz der algerischen Türken werden zu französischem Eigentum erklärtDer Zugriff beginnt bei den Flächen ohne privaten Stifter
7. Dezember 1830Ein Dekret stellt Habous-Vermögen dem Staatseigentum gleichDie Stiftungen verlieren ihren Sonderstatus und werden verwaltbar wie staatlicher Besitz
24. März 1843Ein Erlass regelt die Einziehung des öffentlichen HabousMoscheen, Schulen und Zawiyas verlieren die Güter, aus deren Mieten sie lebten
1. Oktober 1844Europäer dürfen private Waqf-Güter kaufenAuch der Familien-Waqf wird handelbar, die Unverkäuflichkeit fällt
26. Juli 1873Das Gesetz Warnier beseitigt das islamische EigentumsrechtDer Waqf besteht als Rechtsform nicht mehr, bestehende Urkunden werden ungültig

Am Ende dieser Kette war ein Rechtsinstitut verschwunden, das über tausend Jahre gehalten hatte. Das Vermögen lag noch da. Es hatte nur die Seite gewechselt.

1904 stand der algerische Delegierte Si Mustapha el Hadj Moussa in den Algerischen Finanzdelegationen auf und sagte den Franzosen ins Gesicht, was geschehen war:

„Es ist Ihnen nicht unbekannt, dass die Mieteinnahmen aus den Habous-Gütern größtenteils dazu bestimmt waren, den Unglücklichen zu helfen. Diese Güter wurden von der Domänenverwaltung eingezogen und verkauft, und die verbliebenen Gebäude in Algier, hundert Häuser, wurden 1875 dem Zivilkrankenhaus Mustapha überlassen, das sie mit Gewinn weiterverkaufte."

Die französischen Beamten antworteten, das müsse man erst prüfen, und falls die Güter tatsächlich eingezogen worden seien, habe ihr Verkauf sicher der einheimischen Bevölkerung genutzt.

Die Zahlen dazu stammen aus der Untersuchung der Historikerin Hannah-Louise Clark zur Krankenhausfinanzierung in Algerien im European Review of History. Der Historiker Djilali Sari hat ausgerechnet, wie der behauptete Nutzen aussah: Gegen Ende des 19. Jahrhunderts blieben 88 Prozent der Algerier von den Krankenhäusern ausgeschlossen, obwohl diese fast ausschließlich aus algerischem Geld finanziert wurden. Im Jahr 1900 wurden dort etwa 10.000 Menschen behandelt, bei vier bis fünf Millionen Einwohnern also zwei bis drei von tausend. Im Jahr darauf trugen Algerier 2.725.550 Francs zur sogenannten öffentlichen Fürsorge bei, ein Viertel der gesamten Jahresausgaben.

Historische Aufnahme der Gebäude des Krankenhauses Mustapha Pacha in Algier aus dem Jahr 1883
Das Zivilkrankenhaus Mustapha in Algier, aufgenommen 1883. Acht Jahre zuvor hatte es hundert eingezogene Habous-Häuser erhalten und mit Gewinn weiterverkauft. Aufnahme vor 1900, gemeinfrei.

Was mit dem Waqf verloren ging

Algerien ist besonders gut dokumentiert, steht aber nicht allein. Ähnliches geschah in Tunesien, Ägypten, Indien, auf dem Balkan. Immer nach demselben Muster: inventarisieren, verstaatlichen, das Rechtsinstitut abschaffen.

Der eigentliche Verlust waren nicht die Grundstücke. Es war die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen. Eine Gemeinde mit funktionierendem Waqf braucht keinen Antrag und keinen Zuschuss, solange die Erträge fließen. Sie hat eine Quelle.

Wer heute in Deutschland eine Moschee bauen will, kennt das andere Modell: Spendenaufrufe nach dem Freitagsgebet, Umschläge, Bittbriefe, Kredite bei Privatleuten, jahrelanges Sammeln. Es funktioniert, aber es zehrt, und bei jedem neuen Projekt fängt man wieder bei null an. Wie eine Gemeinde das anders lösen kann, zeigt unser Beitrag dazu, wie sich ein Moschee-Teppich über Crowdfunding finanzieren lässt.

Was am Waqf nicht funktionierte

Wer ein Modell verteidigt, sollte seine Schwächen kennen. Der Waqf hatte welche, und sie waren nicht erfunden.

Die dauerhafte Bindung, die seine Stärke war, ist zugleich seine Grenze. Ein Grundstück, das für immer festliegt, lässt sich nicht verkaufen, wenn die Erträge einbrechen oder der Zweck sich überlebt hat. Die Rechtsschulen entwickelten Auswege, vor allem den Tausch gegen ein gleichwertiges Gut, doch jeder dieser Schritte brauchte einen Richter und Zeit.

Der Familien-Waqf war zusätzlich angreifbar. Clark hält nüchtern fest, dass eine Waqf-Urkunde es erlaubte, das islamische Erbrecht zu umgehen und Vermögen an der gesetzlichen Erbfolge vorbeizuleiten. Genau davon machte auch al-Qinai Gebrauch, als er nach hanafitischer Auslegung aufsetzen ließ. Ob das im Einzelfall Missbrauch war oder legitime Vorsorge, entschied der Qadi.

Die Kolonialverwaltungen in Algerien und Indien machten daraus ihr Hauptargument: Der Waqf binde Boden unproduktiv und diene der Umgehung des Erbrechts. Der Rechtshistoriker David S. Powers hat diese Debatte untersucht und liest die Kritik als nachgeschobene Begründung. Unsere Einschätzung dazu: Die Schwächen waren echt, der Zugriff auf das Vermögen kam trotzdem zuerst.

Warum das heute wieder eine Rolle spielt

Die dritte und vierte Generation ist hier geboren. Für sie ist Deutschland kein Aufenthalt, sondern die Heimat, und die Fragen, die sie stellen, entstehen hier: wie man Kinder zwischen zwei Sprachen erzieht, wie eine Gemeinde mit ihrer Nachbarschaft umgeht, was Zakat bedeutet, wenn das Einkommen aus einem deutschen Arbeitsvertrag kommt. Antworten darauf kann nur geben, wer diesen Alltag selbst kennt.

Dafür braucht es eigene Einrichtungen. Moscheen, in denen auf Deutsch gepredigt wird. Imame, die hier ausgebildet sind und die Lebenswirklichkeit ihrer Gemeinde verstehen. Schulen und Bildungsstätten, die von hier aus getragen werden. Das ist keine Abgrenzung von der weltweiten Ummah, sondern das Gegenteil. Eine Gemeinschaft, die auf eigenen Füßen steht, kann geben statt nehmen.

Und hier liegt der Zusammenhang zum Waqf: Unabhängigkeit ist zuerst eine finanzielle Frage. Wer die Gebäude bezahlt, bestimmt mit, was darin geschieht. Wer auf Zuwendungen von außen angewiesen ist, richtet sich nach den Vorstellungen derer, die zahlen, ob das ein Geldgeber im Ausland ist oder eine Behörde mit eigenen Auflagen. Eine Gemeinde, die ihre Moschee selbst finanziert hat, muss beim Geld niemanden fragen. Bau-, Vereins- und Steuerrecht gelten weiter. Genau das leistete der Waqf über Jahrhunderte: er machte Selbstversorgung zur Normalität.

In Deutschland leben nach der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zwischen 5,3 und 5,6 Millionen Muslime. Es gibt Vereine, Moscheegemeinden, Bildungsinitiativen, Hilfsorganisationen, Dachverbände und einzelne muslimische Stiftungen. Was aus unserer Sicht fehlt, ist die Ebene dazwischen: eine Finanzierungsstruktur, die vielen Gemeinden gleichzeitig offensteht und an keinen einzelnen Verband gebunden ist.

Was daraus werden könnte

Die Frage, die uns umtreibt: Lässt sich der Waqf digital wieder aufbauen? Was al-Qinai 1866 mit einer Urkunde und einem Richter tat, könnte heute jede Gemeinde können, die genügend Menschen hinter sich versammelt.

Der Weg dahin lässt sich benennen. Was fehlt, ist die dauerhafte Bindung des Guts, und dafür kennt das deutsche Recht bereits eine Form: eine Treuhandstiftung, deren Satzung die Bedingungen eines Waqf abbildet, oder eine rechtsfähige Stiftung nach den §§ 80 ff. BGB, deren Grundstockvermögen nach § 83c BGB ungeschmälert zu erhalten ist. Die Islamic Relief Stiftung von 2016 ist diesen Weg gegangen. Was noch niemand verbunden hat, sind beide Seiten: viele kleine Beiträge, die nicht ein Gebäude bezahlen, sondern eine gebundene Stiftung füllen, aus deren Erträgen dann Jahr für Jahr Projekte laufen.

Und hier liegt die ehrliche Lücke unseres eigenen Modells. Ein Waqf lebt vom Ertrag eines gebundenen Vermögens, aus Miete oder Pacht. Crowdfunding erzeugt ein Gebäude, keinen Ertrag. Auch die Freitags-Sadaqah ist kein Ertrag, sondern ein Strom neuer Gaben: Hört das Geben auf, hört der Strom auf. Wer den Waqf zurückholen will, muss die Ertragsfrage lösen, und zwar ohne Zins, weil Riba den klassischen Weg über verzinstes Kapital ausschließt. Daran entscheidet sich, ob aus dem quasi jemals ein echter Waqf wird.

Unser Anteil daran ist der kleinere. Eine Gemeinde stellt ihr Vorhaben mit Ziel, Frist und Verwendungszweck öffentlich, wir wickeln die Zahlungen ab und zeigen jeden Eingang an. Ob genug zusammenkommt, entscheidet die Gemeinschaft, nicht ein Fördertopf mit Antragsfristen.

Was daraus schon geworden ist

Das bleibt keine Absichtserklärung, die Projekte laufen.

Die Teiba-Moschee in Berlin-Spandau hat für ihren Ausbau 503.988 Euro gesammelt, aus 11.553 einzelnen Spenden. Der Projektname trägt das Wort im Titel: teibawaqf. Der Aufruf hieß „Investiere für die Ewigkeit".

In Dortmund sammelt das neue Kulturzentrum El Medine 534.122 Euro aus 3.548 Spenden. Die El-Iman-Moschee in Hamburg verkauft Quadratmeter zu je 1.000 Euro: 60.778 Euro aus 1.790 Spenden. Ein Bildungsprojekt in Mainz unter dem Quranvers „Mein Herr, mehre mein Wissen" (20:114) kam auf 101.095 Euro aus 7.676 Spenden. Ein Brunnenprojekt in Somalia auf 50.266 Euro aus 1.239 Spenden.

Alle Zahlen dieses Abschnitts sind der Stand vom 11. August 2026, abgerufen über die öffentliche Projektschnittstelle von commonsplace. Gezählt werden Spenden, nicht Spender: Wer dreimal gibt, erscheint dreimal.

Moschee, Bildungsstätte, Brunnen. Genau die Zwecke, für die man im 12. Jahrhundert einen Waqf einrichtete. Nur ist der Stifter heute kein wohlhabender Kaufmann, sondern eine fünfstellige Zahl einzelner Beiträge, im Schnitt zwischen vierzehn und zweiundvierzig Euro.

Digitaler Waqf, ehrlich betrachtet

Ein Crowdfunding-Projekt ist kein Waqf. Der Vorgang des Sammelns bindet kein Vermögen fest und bestellt keinen Verwalter, der Erträge nach den Regeln eines Stifters verteilt.

MerkmalWaqfStiftung, deutsches RechtVereinCrowdfunding
Vermögen dauerhaft gebundenJaJa, der GrundstockNeinNein
Verkauf möglichNur als Tausch, über den RichterNur unter AuflagenJa, per BeschlussEntfällt
Zweck bezahlt ausErträgenErträgenBeiträgen und Spendender Sammlung selbst
Zweck bestimmtder Stifter, dauerhaftdie Satzungdie Mitgliederder Projektträger
AufsichtVerwalter und QadiStiftungsaufsicht des LandesRegistergericht und FinanzamtPlattform und Öffentlichkeit
Gebäude gehörtdem Zweckder Stiftungdem Vereindem Projektträger

Die Angaben zur deutschen Seite folgen den §§ 80 ff. BGB für die Stiftung, § 83c BGB für die Erhaltung des Grundstockvermögens und § 45 BGB für den Vermögensanfall bei der Auflösung eines Vereins. Bei Gemeinnützigkeit kommt die Vermögensbindung nach § 55 Absatz 1 Nummer 4 der Abgabenordnung hinzu.

Nach islamischem Recht entsteht der Waqf-Charakter durch die Widmung, nicht durch den Eintrag in ein Register. Eine Moschee, in der gebetet wird, trägt diesen Charakter also unabhängig davon, was das staatliche Recht dazu sagt.

Was in Deutschland fehlt, ist die zivilrechtliche Hälfte: die Unverkäuflichkeit. Eine Moschee gehört hier in aller Regel einem eingetragenen Verein, und ein Verein kann sein Eigentum verkaufen, beleihen oder bei der Auflösung verlieren. Religiös gewidmet und rechtlich gebunden fallen damit auseinander. Der Unterschied wirkt akademisch, bis eine Gemeinde in Schwierigkeiten gerät und das Grundstück veräußern muss.

commonsplace als quasi-Waqf

Eine eigenständige Rechtsform Waqf gibt es in Deutschland nicht. Die zentrale Eigenschaft eines Waqf, die dauerhafte Bindung von Vermögen, lässt sich dagegen mit deutschen Rechtsformen nachbilden, über eine rechtsfähige Stiftung oder eine Treuhandstiftung. commonsplace ist heute weder das eine noch das andere: Wir sind keine Stiftung, sondern eine Plattform, und der Funktion nach erfüllen wir einen Teil dessen, was ein Waqf leistete. Diese Unterscheidung ist keine Ausrede, sie beschreibt, wo wir stehen.

Ein Waqf im osmanischen Algier tat vier Dinge. Er sammelte Mittel aus der Gemeinschaft ein. Er verwandelte sie in ein Gut, das allen offenstand. Er entzog dieses Gut dem Zugriff Einzelner. Und er stellte jemanden dafür ein, der Rechenschaft ablegte.

Die ersten beiden Punkte erfüllen wir heute. Bei der Teiba-Moschee sind 11.553 Spenden zusammengekommen und daraus ist ein Gebäude geworden, das der Gemeinde in Spandau offensteht. Al-Qinai brauchte dafür Grundbesitz und einen Qadi. Eine Gemeinde in Berlin braucht heute elftausend Beiträge von im Schnitt 37 Euro. Das Prinzip ist dabei nicht dasselbe geblieben: Al-Qinai band Vermögen, hier wird ein Gut bezahlt. Geändert hat sich der Zugang.

Beim dritten Punkt liegt die Lücke. Das Gebäude gehört einem Verein, nicht einer Stiftung. Beim vierten sind wir halb da: Auf commonsplace ist öffentlich einsehbar, wie viel ein Projekt gesammelt hat und wie weit es gekommen ist. Was ein Verwalter zusätzlich vorlegen musste, die Verwendung im Einzelnen und die Prüfung durch einen Dritten, liegt heute beim Projektträger.

Der Vergleich mit den Alternativen zeigt, warum uns das wichtig ist. Eine Spende an eine Hilfsorganisation verschwindet in einem Topf, aus dem irgendwer irgendwann etwas finanziert. Eine Stiftung deutschen Rechts bindet Kapital dauerhaft, kostet aber Aufwand und Kapital, das die wenigsten haben. Der Waqf lag zwischen beidem: gebunden wie eine Stiftung, offen wie eine Spende. Diese Mitte fehlt heute. Vielleicht lässt sie sich zurückholen, Projekt für Projekt.

Ein Gebäude, das steht, wirkt weiter. Ein Brunnen liefert Wasser, solange er läuft. Das ist der Gedanke der Sadaqah Jariyah, und auch wiederkehrende Unterstützungen folgen ihm. Die Grundlagen stehen in unserem Beitrag zu Sadaqa im Islam.

Wie ein digitaler Waqf im vollen Sinn aussehen müsste, ist absehbar: gebundenes Kapital, eine transparente Verwaltung und Erträge, die Jahr für Jahr in Gemeinschaftsprojekte fließen. Wie weit der Weg dahin reicht, entscheidet sich nicht am Schreibtisch. Angefangen haben wir mit der Freitags-Sadaqah, bei der Menschen jeden Freitag automatisch geben statt einmalig. Aus einer Spende wird ein Strom, und ein Strom ist die Vorstufe eines Ertrags.

Woher der Name kommt

Commons bezeichnet Ressourcen, die eine Gemeinschaft gemeinsam herstellt, trägt und nutzt. Die Allmende des Dorfes, der Brunnen am Platz, das Wissen einer Zunft. Nichts davon gehört einem Einzelnen, und trotzdem verfällt es nicht.

Elinor Ostrom bekam 2009 den Wirtschaftsnobelpreis dafür, dass sie genau das nachwies: Gemeinschaften können gemeinsame Güter über Generationen verwalten, ohne Staat und ohne Markt, solange die Regeln stimmen. Klare Regeln, benannte Verwalter, Rechenschaft, kein Verkauf. Der Waqf hatte das alles, tausend Jahre bevor jemand ein Wort dafür fand.

Daher der Name: commonsplace ist der Ort für diese Commons. Und was wir bauen, ist nicht neu, sondern der Versuch, etwas Altes unter neuen Bedingungen wieder hinzubekommen.

Häufige Fragen zum Waqf

Was ist der Unterschied zwischen Waqf und Sadaqa?

Sadaqa ist die freiwillige Gabe, sie darf klein sein und einmalig. Ein Waqf bindet Vermögen dauerhaft fest, sodass immer wieder Erträge anfallen. Jeder Waqf ist eine Form der Sadaqa Dscharija, umgekehrt gilt das nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Waqf und Zakat?

Zakat ist Pflicht. Wer über dem Nisab liegt, gibt jährlich 2,5 Prozent, und die Empfängergruppen stehen im Quran fest. Ein Waqf ist freiwillig, der Stifter bestimmt den Zweck selbst, und das Vermögen bleibt in der Stiftung, statt an Empfänger ausgezahlt zu werden.

Kann man in Deutschland einen Waqf gründen?

Als Waqf nach islamischem Recht nicht, das kennt das deutsche Recht nicht. Möglich ist eine rechtsfähige Stiftung oder eine Treuhandstiftung, deren Satzung den Anforderungen eines Waqf entspricht. Die Maecenata Stiftung hat dazu eine ausführliche Untersuchung veröffentlicht. Die Islamic Relief Stiftung von 2016 ist ein Beispiel, das diesen Weg gegangen ist.

Ist eine Moschee automatisch ein Waqf?

Nach islamischem Recht ja: Was als Moschee gewidmet ist und in dem gebetet wird, trägt den Charakter eines Waqf, unabhängig von jeder Registrierung. Historisch kam die wirtschaftliche Seite dazu, also Grundstücke, deren Mieten den Betrieb trugen. In Deutschland gehört das Gebäude meist einem eingetragenen Verein, der es verkaufen könnte. Die religiöse Widmung besteht, der rechtliche Schutz vor dem Verkauf fehlt.

Wer verwaltet einen Waqf?

Ein vom Stifter oder vom Richter bestimmter Verwalter, arabisch nazir oder mutawalli, im Maghreb wakil. Er führt die Erträge dem festgelegten Zweck zu und legt Rechenschaft ab. In Algier lag das vor 1830 bei den malikitischen Rechtsgelehrten, bis die französische Verwaltung diese Rolle übernahm.

Kann ein Waqf verkauft werden?

Nein, genau das macht ihn aus. Es gibt eine Ausnahme: Hat der Waqf seinen Nutzen verloren, ist ein Tausch gegen ein gleichwertiges Gut möglich, arabisch istibdal. Darüber entscheidet ein Richter, nicht der Verwalter.

Was passiert, wenn ein Waqf seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann?

Dann fließen die Erträge einem verwandten Zweck zu, in aller Regel den Armen, weil dieser Zweck nie entfällt. Der Stifter kann in der Urkunde selbst regeln, was in diesem Fall gelten soll. Die Stiftung endet nicht, sie wechselt den Empfänger.

Wem gehört das Vermögen eines Waqf?

Niemandem, über den man verfügen könnte. Mit der Widmung ist das Vermögen dem Zugriff entzogen, der Verwalter hält es nur treuhänderisch. Verkaufen, vererben oder verschenken kann es keiner.

Warum schaffte Frankreich die Habous in Algerien ab?

Offiziell mit dem Argument, der Waqf binde Boden unproduktiv und diene der Umgehung des Erbrechts. Zugleich war das gebundene Vermögen die größte verfügbare Landreserve für die Ansiedlung europäischer Siedler. Der Rechtshistoriker David S. Powers hat diese Debatte untersucht und liest die Kritik als nachgeschobene Begründung. Auch der Ablauf spricht dafür: erst Gleichstellung mit Staatseigentum, dann Einziehung, dann Freigabe für europäische Käufer, erst zuletzt die Abschaffung des Rechtsinstituts.

Gibt es heute noch Waqf in Algerien?

Ja. Algerien hat das Rechtsinstitut wieder eingeführt, geregelt im Gesetz Nr. 91-10 vom 27. April 1991 über die Wakf-Güter. Zuständig ist das Ministerium für religiöse Angelegenheiten und Wakf. Der Bestand von vor 1830 ist damit nicht zurückgekehrt, die Rechtsform aber schon.

Kann eine deutsche Stiftung wie ein Waqf funktionieren?

In der Vermögensbindung ja. Das Grundstockvermögen einer rechtsfähigen Stiftung ist nach § 83c BGB ungeschmälert zu erhalten, der Zweck steht in der Satzung, und die Stiftungsaufsicht des Landes wacht darüber. Das entspricht dem, was früher Qadi und nazir leisteten. Was die Rechtsform nicht liefert, ist die religiöse Widmung, und die nimmt die Gemeinde selbst vor.

Was davon bleibt

Der Waqf ist kein historisches Kuriosum. Er war das Betriebssystem der muslimischen Zivilgesellschaft. Warum er verschwand, ist eine Frage der Auslegung, und die folgende Antwort ist unsere: Die Abfolge der Dekrete von 1830 bis 1873 zielte auf das Vermögen, nicht auf die Mängel des Systems. Zuerst wurden die Güter dem Staatseigentum gleichgestellt, dann eingezogen, dann für Europäer freigegeben, und erst am Ende fiel das Rechtsinstitut selbst. Ein Apparat, den man wegen schlechter Leistung abschafft, wird nicht in dieser Reihenfolge abgewickelt.

Was aus al-Qinais Vermögen wurde, lässt sich ein Stück weit verfolgen. Das Wohlfahrtsbüro in Algier und sein Gegenstück in Constantine blieben drei Jahrzehnte lang die einzige staatliche Fürsorge für Algerier. Die verbliebenen Habous-Häuser in Algier gingen 1875 an das Zivilkrankenhaus Mustapha, das sie mit Gewinn weiterverkaufte. Ob eines seiner 27 Häuser noch steht, ist aus den veröffentlichten Akten nicht zu erkennen.

Wehmut hilft hier nicht weiter. Al-Qinai hatte 1866 einen Notar, einen Richter und ein Grundbuch. Heute reicht ein Handy und eine Gemeinde, die mitzieht. Die Werkzeuge sind besser geworden, das Prinzip ist geblieben.

Genau daran arbeitet commonsplace: dass Gelder aus der Gemeinschaft wieder zu Gütern der Gemeinschaft werden. Ein digitaler Waqf, quasi. Ob das quasi eines Tages wegfällt, wird die Zukunft zeigen.

Quellen und Recherche

  • Hannah-Louise Clark: The Islamic origins of the French colonial welfare state: hospital finance in Algeria, European Review of History 28 (2021), Seite 689 bis 717, Volltext als PDF. Daraus stammen die Urkunde al-Qinais vom 22. Juni 1866 und ihr Inhalt, die Zahlen 2.343 und 1.268 aus dem Jahr der Übertragung, das Zitat von Si Mustapha el Hadj Moussa aus dem Jahr 1904, die 88 Prozent nach Djilali Sari, die 2.725.550 Francs, der Waqf al-Haramayn und die Angabe zur Hälfte des landwirtschaftlich genutzten Bodens.
  • David S. Powers: Orientalism, Colonialism, and Legal History. The Attack on Muslim Family Endowments in Algeria and India, Comparative Studies in Society and History 31 (1989), Seite 535 folgende. Ursprung der Angabe zur Hälfte des landwirtschaftlich genutzten Bodens und Untersuchung der kolonialen Kritik am Familien-Waqf.
  • Djilali Sari: La transition de santé en Algérie sowie À la recherche de notre histoire, Algier 2003.
  • Maecenata Stiftung: Diaspora-Philanthropie in Deutschland. Waqf, die islamische fromme Stiftung, 2023. Grundlage der Aussagen zur Umsetzung im deutschen Stiftungsrecht.
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Muslimisches Leben in Deutschland 2020. Grundlage der Zahl von 5,3 bis 5,6 Millionen Muslimen.
  • Algerien, Gesetz Nr. 91-10 vom 27. April 1991 über die Wakf-Güter. Grundlage der Angabe, dass es in Algerien heute wieder Awqaf gibt.
  • Religionsrechtliche Einordnung: SeekersGuidance, What Role Does Waqf (Endowment) Play in Economic and Social Development? und SeekersGuidance, Can I Own a Mosque? zur Frage, wem eine Moschee gehört und warum sie nicht verkauft werden kann. Dort findet sich auch die hanafitische Bedingung, nach der ein Waqf getauscht werden darf, wenn er seinen Zweck nicht mehr erfüllt.
  • Projektzahlen von commonsplace, abgerufen am 11. August 2026 über die öffentliche Projektschnittstelle der Plattform.

Zur Sorgfalt: Die religionsrechtlichen Aussagen dieses Beitrags sind redaktionsintern nach den Standardwerken des Fiqh geprüft. Eine Freigabe durch einen benannten Gelehrten liegt nicht vor, und wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text. Die Aussagen zum deutschen Stiftungs- und Vereinsrecht sind nach Gesetzestext und Fachliteratur gearbeitet, aber noch nicht von einer Juristin oder einem Juristen gegengelesen. Sobald das geschehen ist, steht der Name an dieser Stelle.

Beitrag teilen:
MS

M. Samy Adamou

M. Samy Adamou hat Public Policy, Wirtschaft und islamische Theologie studiert und ist Gründer von commonsplace. Er befasst sich mit der wirtschaftlichen Eigenständigkeit muslimischer Gemeinschaften in einem säkularen, modernen Staat. Algerien, dessen Stiftungsgeschichte dieser Beitrag erzählt, kennt er aus eigener Anschauung und bereist es regelmäßig.

Fachlich geprüft

Die Belege stehen am Ende des Artikels. Religionsrechtliche Aussagen gleichen wir vor der Veröffentlichung gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute ab.

Bleib Teil der Community

Neue Beiträge, Projekte und Geschichten aus der deutsch-muslimischen Community – direkt in dein Postfach. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Mit dem Abonnieren stimmst du unserer Datenschutzerklärung zu. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick.